Führerscheine und Sprechfunkzeugnisse

In vielen Ländern gibt es ähnliche Sportboot-Führerscheinsysteme und -Vorschriften wie in der Bundesrepublik. Zwar werden im Ausland bis jetzt alle deutschen Führerscheine -also auch die bis zum 31.12.2002 ausgestellten Verbandsscheine (DSV/DMYV)- offiziell anerkannt, doch verlangen Vercharterer und Behörden zunehmend die entsprechenden amtlichen Scheine, so dass es bei häufigeren Fahrten oder Charter im Ausland es ratsam ist, vorhandene DSV- oder DMYV-Scheine (soweit dies im Einzelfall möglich ist) umschreiben zu lassen.

Übersicht Sportboot-Führerscheine

Schein Sportboot-führerschein
Binnen
Sportboot-führerschein
See
Sportküsten-schifferschein Sportsee-schifferschein Sporthochsee- schifferschein
Amtlich (internat. Cerficate) Ja Ja Ja Ja Ja
Pflicht Ja, zum Führen von
Fahrzeugen mit Motor > 15 PS
Ja, zum Führen von Fahrzeugen mit Motor > 15 PS Nein, empfohlen Nein, empfohlen Nein, empfohlen
Fahrtgebiet Binnenschiffahrts-strassen Seeschiffahrtsstrassen und innerhalb 3 sm Zone Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Küste alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Schwarzes Meer und Mittelmeer) alle Meere
Nachweise zur Prüfungszulassung
Alter Segeln ab 14 Jahre Motor ab 16 Jahre ab 16 Jahre ab 16 Jahre ab 16 Jahre ab 18 Jahre
Tauglichkeint Ärztliches Zeugnis für Sportbootführer-scheinbewerber Ärztliches Zeugnis für Sportbootführer-scheinbewerber entfällt entfällt entfällt
Zuverlässigkeit Vorlage eines gültigen Kfz Führerschein oder polizeiliches Führungszeugnis (Verzicht bei Minderjährigen) Vorlage eines gültigen Kfz Führerschein oder polizeiliches Führungszeugnis (Verzicht bei Minderjährigen) entfällt entfällt entfällt
Sportbootführer-schein  entfällt  entfällt SBF-See SBF-See Sportsee- schifferschein
Seemeilen keine keine 300 sm in Küstengewässen 1000 sm in Küstennahen Gewässenr nach Erwerb des SBF-See als Wachführer Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportsee-schifferscheins als Wachführer

Übersicht Sprechfunkzeugnisse

Sprechfunkanlagen auf Sportbooten  dienen in erster Linie der Sicherheit für Schiff und Besatzung. Nicht das Funkgespräch mit der „Heimat“ oder mit einem befreundeten Skipper, sondern der Seenot-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfunkverkehr stehen dabei im Vordergrund.

UKW-Sprechfunkanlagen finden ihren Einsatz im Seefunk und gleichermaßen im Binnenschifffahrtsfunk. Der Anruf einer Schleuse, Brücke oder eines Hafens erfolgt über UKW. Funkgespräche die über die Reichweite der Ultrakurzwellen (UKW) hinausgehen, werden in den Freqenzbereichen Grenzwelle (GW) oder Kurzwelle (KW) geführt.

Für die Bedienung einer Seefunk- bzw. Schiffsfunkstelle sind entsprechende amtliche Funkbetriebszeugnisse zwingend vorgeschrieben. Alle Zeugnisse werden international anerkannt. Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler Verbandes e.V. (DSV) abgenommen.

Alle bis zum 31.12.2002 erworbenen Sprechfunkzeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

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