Sprechfunkzeugnisse

1. Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis – Seefunk: SRC – Short Range Certificate

Der Inhaber dieses Zeugnisses darf den Sprechfunkdienst auf UKW auf deutschen Seefunkstellen ausüben und am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS auf UKW teilnehmen. Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift werden vorausgesetzt.
Anmerkung: Eine Teilnahme am Binnenschiffahrtsfunk ist mit diesem Zeugnis nicht gestattet.

2. Allgemeines Funkbetriebszeugnis – Seefunk: LRC – Long Range Certificate

Dieses Zeugnis erlaubt das Bedienen aller Sprech-Seefunkstellen auf Ultrakurzwellen ( UKW ), Grenzwellen ( GW ) und Kurzwellen ( KW ) und gestattet die Teilnahme am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS auf UKW, GW und KW. Auch das Bedienen von Satellitenfunkanlagen im GMDSS ist Bestandteil dieses Zeugnisses.
Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift werden vorausgesetzt.
Anmerkung: Eine Teilnahme am Binnenschiffahrtsfunk ist mit diesem Zeugnis nicht gestattet.

3. UKW – Sprechfunkzeugnis für die Binnenschiffahrt ( UBI )

Seit dem 01.01.2003 ist für die Teilnahme am Binnenschiffahrtsfunk ein separates Sprechfunkzeugnis – UKW-Sprechfunkzeugnis für den  Binnenschiffahrtsfunk (UBI) – erforderlich. In einer gesonderten Prüfung sind entsprechende Kenntnisse des Binnenschiffahrtsfunks nachzuweisen.
Anmerkung: Eine Teilnahme am Seefunkdienst ist mit diesem Zeugnis nicht gestattet.