Die Antriebsart Segelsurfen wurde beim Sportbootführerschein-Binnen ab dem 1. Mai 2012 ersatzlos gestrichen. Der Erwerb des Sportbootführerscheins-Binnen für Segelsurfbretter ist nicht mehr vorgesehen und wird daher in der Ausbildung auch nicht mehr angeboten.
Auf den Binnenschifffahrtstraßen ist zum Führen von Segelsurfbrettern künftig kein Führerschein mehr erforderlich. Die bisher in Berlin bestehende besondere Fahrerlaubnispflicht entfällt ebenfalls.