Führerscheine und Sprechfunkzeugnisse

In vielen Ländern gibt es ähnliche Sportboot-Führerscheinsysteme und -Vorschriften wie in der Bundesrepublik. Zwar werden im Ausland bis jetzt alle deutschen Führerscheine -also auch die bis zum 31.12.2002 ausgestellten Verbandsscheine (DSV/DMYV)- offiziell anerkannt, doch verlangen Vercharterer und Behörden zunehmend die entsprechenden amtlichen Scheine, so dass es bei häufigeren Fahrten oder Charter im Ausland es ratsam ist, vorhandene DSV- oder DMYV-Scheine (soweit dies im Einzelfall möglich ist) umschreiben zu lassen.

Übersicht Sportboot-Führerscheine

Alter
Segeln ab 14 Jahre Motor ab 16 Jahre
ab 16 Jahre
ab 16 Jahre
ab 16 Jahre
ab 18 Jahre
Tauglichkeit
Ärztliches Zeugnis für Sportbootführer-scheinbewerber
Ärztliches Zeugnis für Sportbootführer-scheinbewerber
entfällt
entfällt
entfällt
Zuverlässigkeit
Vorlage eines gültigen Kfz Führerschein oder polizeiliches Führungszeugnis (Verzicht bei Minderjährigen)
Vorlage eines gültigen Kfz Führerschein oder polizeiliches Führungszeugnis (Verzicht bei Minderjährigen)
entfällt
entfällt
entfällt

Nachweise zur Prüfungszulassung

Schein Sportboot-
führerschein
Binnen
Sportbott-
führerschein
See
Sportküsten-
schifferschein
Sportsee-
schifferschein
Sporthochsee-
schifferschein
Amtlich (internat. Cerficate)
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Pflicht
Ja, zum Führen von Fahrzeugen mit Motor > 15 PS
Ja, zum Führen von Fahrzeugen mit Motor > 15 PS
Nein, empfohlen
Nein, empfohlen
Nein, empfohlen
Fahrgebiet
Binnenschiffahrts-strassen
Seeschiffahrtsstrassen und innerhalb 3 sm Zone
Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Küste
alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Schwarzes Meer und Mittelmeer)
alle Meere
Sportbootführerschein
entfällt
entfällt
SBF-See
SBF-See
Sportseeschifferschein
Seemeilen
keine
keine
300 sm in Küstengewässern
1000 sm in Küstennahen Gewässenr nach Erwerb des SBF-See als Wachführer
Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportsee-schifferscheins als Wachführer

Übersicht Sprechfunkzeugnisse

Sprechfunkanlagen auf Sportbooten  dienen in erster Linie der Sicherheit für Schiff und Besatzung. Nicht das Funkgespräch mit der “Heimat” oder mit einem befreundeten Skipper, sondern der Seenot-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfunkverkehr stehen dabei im Vordergrund.

UKW-Sprechfunkanlagen finden ihren Einsatz im Seefunk und gleichermaßen im Binnenschifffahrtsfunk. Der Anruf einer Schleuse, Brücke oder eines Hafens erfolgt über UKW. Funkgespräche die über die Reichweite der Ultrakurzwellen (UKW) hinausgehen, werden in den Freqenzbereichen Grenzwelle (GW) oder Kurzwelle (KW) geführt.

Für die Bedienung einer Seefunk- bzw. Schiffsfunkstelle sind entsprechende amtliche Funkbetriebszeugnisse zwingend vorgeschrieben. Alle Zeugnisse werden international anerkannt. Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler Verbandes e.V. (DSV) abgenommen.

Alle bis zum 31.12.2002 erworbenen Sprechfunkzeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.