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Sprechfunkzeugnisse



1. Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis – Seefunk: SRC – Short Range Certificate

Der Inhaber dieses Zeugnisses darf den Sprechfunkdienst auf UKW auf deutschen Seefunkstellen ausüben und am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS auf UKW teilnehmen. Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift werden vorausgesetzt.
Anmerkung: Eine Teilnahme am Binnenschiffahrtsfunk ist mit diesem Zeugnis nicht gestattet.

2. Allgemeines Funkbetriebszeugnis – Seefunk: LRC – Long Range Certificate

Dieses Zeugnis erlaubt das Bedienen aller Sprech-Seefunkstellen auf Ultrakurzwellen ( UKW ), Grenzwellen ( GW ) und Kurzwellen ( KW ) und gestattet die Teilnahme am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS auf UKW, GW und KW. Auch das Bedienen von Satellitenfunkanlagen im GMDSS ist Bestandteil dieses Zeugnisses.
Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift werden vorausgesetzt.
Anmerkung: Eine Teilnahme am Binnenschiffahrtsfunk ist mit diesem Zeugnis nicht gestattet.

3. UKW – Sprechfunkzeugnis für die Binnenschiffahrt ( UBI )

Seit dem 01.01.2003 ist für die Teilnahme am Binnenschiffahrtsfunk ein separates Sprechfunkzeugnis – UKW-Sprechfunkzeugnis für den  Binnenschiffahrtsfunk (UBI) – erforderlich. In einer gesonderten Prüfung sind entsprechende Kenntnisse des Binnenschiffahrtsfunks nachzuweisen.
Anmerkung: Eine Teilnahme am Seefunkdienst ist mit diesem Zeugnis nicht gestattet


Alle bis zum 31.12.2002 erworbenen Sprechfunkzeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Hier eine Übersicht der  alten Sprechfunkzeugnisse:

1. UKW-Sprechfunkzeugnis (ALT)

Der Inhaber dieses Zeugnisses darf den Sprechfunkdienst auf UKW auf deutschen Seefunkstellen und Binnenschifffahrtsfunkstellen ausüben.

2. UKW-Betriebszeugnis I (schließt das UKW-Sprechfunkzeugnis ein) (ALT)
gestattet die Teilnahme am neuen weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) (hierzu sind Englischkenntnisse erforderlich).

3. UKW-Betriebszeugnis II (schließt das UKW-Sprechfunkzeugnis ein) (ALT)
gestattet die Teilnahme am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) (ist nur im Bereich deutscher Küstenfunkstellen gültig - Englischkenntnisse nicht erforderlich).

4. Allgemeines Sprechfunkzeugnis (ALT)
erlaubt das Bedienen aller Sprech-Seefunkstellen auf UKW, Grenzwelle und Kurzwelle (ohne GMDSS)

5. Allgemeines Betriebszeugnis (schließt das Allgemeine Sprechfunkzeugnis ein) (ALT)
gestattet die Teilnahme am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem




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