

Geltungsbereich des Führerscheins
Dieser Führerschein gilt auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote bis 15m Länge. Er wird für die Antriebsarten Motor und / oder Segeln und / oder Surfen erteilt. Gesetzlich vorgeschrieben ist dieser Führerschein generell für Boote mit einer Maschinenleistung von 3,68 kW (5 PS) und mehr, im Bundesland Berlin sogar
- für alle Boote mit Antriebsmaschine, egal welcher Leistung und
- für alle Segelboote mit mehr als 3 qm Segelfläche.
Darüber hinaus wird dieser Führerschein auf vielen deutschen Landes-, Kommunal- und Privatgewässern (z.B. Seen und Talsperren) nicht nur für Motor-, sondern auch für Segelboote jeder Größe verlangt.
Erwerbs-Voraussetzung:
Vollendung des
• 14. Lebensjahres für Segeln und Surfen
• 16. Lebensjahres für die Antriebsart Motor
• Vorlage eines Ärztlichen Zeugnisses
Lehrinhalte:
Grundkenntnisse in
• Binnenschifffahrtsrecht
• Seemannschaft
• Wetterkunde und
• Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett)
Prüfung:
Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einem praktischen Teil.
Die theoretische Prüfung besteht aus dem Ausfüllen eines Fragebogens (kein Multiple Choice!) und bei Nichterreichen einer Mindestpunktzahl, einer mündlichen Prüfung.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt werden.
Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) unter Motor u./o. Segel sowie das Knüpfen von Knoten vorzuführen.
Zur Prüfungsvorbereitung benötigen Sie:
• Lehrbuch zur Vorbereitung
• die amtlichen Prüfungsbögen
