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Führerscheine und Sprechfunkzeugnisse

In vielen Ländern gibt es ähnliche Sportboot-Führerscheinsysteme und -Vorschriften wie in der Bundesrepublik. Zwar werden im Ausland bis jetzt alle deutschen Führerscheine -also auch die bis zum 31.12.2002 ausgestellten Verbandsscheine (DSV/DMYV)- offiziell anerkannt, doch verlangen Vercharterer und Behörden zunehmend die entsprechenden amtlichen Scheine, so dass es bei häufigeren Auslandsreisen ratsam ist, vorhandene DSV- oder DMYV-Scheine (soweit dies im Einzelfall möglich ist) umschreiben zu lassen.

Zum Erwerb der oben beschriebenen Sportbootführerscheine und Sprechfunkzeugnisse führen wir ganzjährig theoretische und praktische Kurse durch, die mit der jeweiligen amtlichen Prüfung abschließen. Darüber hinaus veranstalten wir regelmäßig ein- oder mehrtägige Seminare, in denen wichtige Themen (z.B. Wetterkunde) oder schwierige Techniken ( z.B. Radar-Plotter ) ohne Prüfung behandelt und geübt werden.

Hinsichtlich der Termine und Kosten der Lehrgänge und Seminare verweisen wir auf unser jährlich neu herausgegebenes Veranstaltungsprogramm.

Die Sportboot-Führerscheine

  1. Amtlicher Sportbootführerschein Binnen ( früher DSV/A )
  2. Amtlicher Sportbootführerschein See
  3. Amtlicher Sportküstenschifferschein ( früher DSV/BR )
  4.  Amtlicher Sportseeschifferschein ( früher DSV/BK )
  5. Amtlicher Sporthochseeschifferschein ( früher DSV/C )

Die Sprechfunkzeugnisse

Modernste Nachrichtentechnik bestimmt heute unseren Alltag. In der Seefahrt und somit auch in der Sportschifffahrt haben diese komfortablen Kommunikationssysteme auch ihren Einzug gehalten. Sprechfunkanlagen die heute auch auf Sportbooten allerorts zu finden sind, dienen in erster Linie der Sicherheit für Schiff und Besatzung. Nicht das Funkgespräch mit der "Heimat", sondern der Seenot-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfunkverkehr stehen dabei im Vordergrund. UKW-Sprechfunkanlagen finden ihren Einsatz im Seefunk und gleichermaßen im Binnenschifffahrtsfunk. Der Anruf einer Schleuse, Brücke oder eines Hafens erfolgt über UKW. Funkgespräche die über die Reichweite der Ultrakurzwellen (UKW) hinausgehen, werden in den Freqenzbereichen Grenzwelle (GW) oder Kurzwelle (KW) geführt.

Für die Bedienung einer Seefunk- bzw. Schiffsfunkstelle sind entsprechende amtliche Funkbetriebszeugnisse zwingend vorgeschrieben. Alle Zeugnisse werden international anerkannt. Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler Verbandes e.V. (DSV) abgenommen.

1. Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis – Seefunk, SRC – Short Range Certificate
2. Allgemeines Funkbetriebszeugnis – Seefunk , LRC – Long Range Certificate
3. UKW – Sprechfunkzeugnis für die Binnenschiffahrt ( UBI )

Alle bis zum 31.12.2002 erworbenen Sprechfunkzeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.


Näheres zu den Sprechfunkzeugnissen erfahren Sie hier




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