FAQ

Ab dem 17.10.2012 tritt folgende Neuerung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt in Kraft:

  • Im Seebereich dürfen ohne Alterseinschränkung Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne den Sportbootführerschein See geführt werden, sofern das Boot nicht gewerblich genutzt wird. Für Personen ab 16 Jahren herrscht dort Führerscheinfreiheit bis 15 PS (11,03 kW). Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es weiterhin nicht.
  •  Binnen dürfen Skipper ab 16 Jahren Sportboote bis 15 PS ohne Lizenz führen, sofern das Boot weniger als 15 Meter lang ist (ausgenommen auf dem Rhein!).

Trotz der neuen Führerscheinfreiheit bis 15 PS hat sich eines nicht verändert: Als Skipper haben Sie die Verantwortung für das Schiff und die Mannschaft, also für Leib und Leben ihrer Mitfahrer! Nach wie vor bewegen Sie sich mit Ihrem Boot auf öffentlichen Gewässern mit ständig wachsendem Verkehr von Sportbooten und immer in “Konkurenz” zur Berufsschiffahrt. Um in diesem Umfeld sich und andere nicht in Gefahr zu bringen, sollte jeder, der sich zukünftig mit einem Sportboot auf dem Wasser bewegen will die Frage stellen, ob seine theoretischen und praktischen seemännischen Fähigkeiten ausreichen, jederzeit auch auf außergeöhnliche Ereignisse reagieren zu können. Solche Ereignisse können plötzliche Wetterverschlechterungen, auf kommender Nebel, unklare Situationen mit Berufsschiffen und und und… sein.

Eine gute Ausbildung erfordert einen ausreichenden Zeitaufwand, sowohl in Theorie als auch im Erwerb praktischer Fähigkeiten. Und das ist selten im reinen do-it-you-self-Verfahren zu erlangen.

Sportbootführerscheine gelten im Prinzip “ewig”, jedenfalls wenn sie nicht wegen Fehlverhalten entzogen werden.
Achtung: Ein Sportbootführerschein kann auch entzogen werden, wenn bei gravierenden Verstößen im Straßenverkehr der Kfz-Führerschein enzogen wird!

Wenn Sie bei uns die Theorie- u./o. Praxiskurse belegen übernehmen wir für Sie die Anmeldung beim zuständigen Prüfungsausschuß.

Wenn Sie bei uns die Theorie- u./o. Praxiskurse belegen übernehmen wir für Sie die Anmeldung beim zuständigen Prüfungsausschuß.

Nicht bestandene Prüfungsteile können “unbegrenzt” wiederholt werden. Allerdings kann die Wiederholungsprüfung frühestens nach 4 Wochen erfolgen. Für SBF-See gilt: Die Frist für die Befreiung von bestandenen Prüfungsteilen in einer Wiederholungsprüfung beträgt 12 Monate. Die Nachprüfung muß beim Prüfungsausschuß angemeldet werden.

SBF Binnen und See

Theorie und praktische Ausbildung können zeitlich versetzt gemacht werden. Allerdings ist folgendes zu beachten:

Beide Prüfungen müssen  innerhalb eines Jahres abgelegt werden. D. h. wenn ein Teil bestanden wurde (Theorie oder Praxis) so muß auch die andere Prüfung innerhalb eines Jahres bestanden werden. Anderenfalls “verfällt” die bereits bestandene Prüfung; und musst wiederholt werden.

SKS

Theorie und praktische Ausbildung können zeitlich versetzt gemacht werden. Allerdings ist folgendes zu beachten:

Beide Prüfungen müssen  innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden. D. h. wenn ein Teil bestanden wurde (Theorie oder Praxis) so muß auch die andere Prüfung innerhalbvon 24 Monaten bestanden werden. Anderenfalls “verfällt” die bereits bestandene Prüfung; und musst wiederholt werden.

SSS

Theorie und praktische Ausbildung können zeitlich versetzt gemacht werden. Allerdings ist folgendes zu beachten:

Um den Sportseeschifferschein zu erwerben, haben alle theoretischen Prüfungen in den Fächern Navigation, Schifffahrtsrecht, Seemannschaft und Wetterkunde innerhalb von 24 Monaten und mit der praktischen Prüfung von 36 Monaten zu erfolgen.

Je nach abzulegender Prüfung und vorhandenen Befähigungsnachweisen sind die Prüfungsteile entsprechend nachfolgender Tabelle zu beantworten:

Angestrebte Befähigung

Total

Basis

Spez.
Binnen

Segeln

Bearbeitungszeit
in Minuten

Binnen mit Antriebsmaschine
oder Binnen mit Antriebsmaschine
hat SBF-Binnen/Segel

30

7

23

45

Binnen mit Antriebsmaschine
hat SBF-See

23

23

35

Binnen mit Antriebsmaschine und Segeln

37

7

23

7

60

Binnen Segeln

25

4

14

7

35

Segeln hat SBF-See

21

14

7

35

Segeln hat SBF-Binnen mit Antriebsmaschine

7

7

15

Binnen mit Antriebsmaschine,
hat SBF-Binnen/Segel
vor dem 01. Mai 2012 erworben

7

7

15

Die Beantwortung der Frage hängt davon ab, wo Sie später Segeln und/oder mit einem Motorboot fahren wollen. Wenn Sie sowohl auf Binnenseen bzw. Binnenwasserstraßen (dazu zählt auch der Rhein) als auch auf Seeschiffahrtsstraßen und im küstennahen Bereich unterwegs sein wollen, brauchen Sie beide Führerscheine. In dieser Situation würden wir empfehlen zuerst den SBF See zu machen, da dann Teile der der Prüfung (Basisfragen) nicht nochmal bei der Prüfung SBF Binnen abgelegt werden müssen. Weiterer Vorteil: Der praktische Motorteil muß nur einmal gemacht werden. D. h.: die zwingend zum SBF See gehörende Praxisausbildung und -prüfung unter Motor wird für den SBF Binnen anerkannt.

Alle bisher erworbenen “alten”  Sprechfunkzeugnisse (ohne GMDSS) behalten weiterhin ihre Gültigkeit, berechtigen aber nicht  zum Betrieb von Funkanlagen mit GMDSS. Für den Binnenfunk können sie weiter benutzt werden.

Bei dieser Frage geht es vorrangig um dem Eigentumsnachweis am eigenen Boot. Deutsche Boote über 15m werden im Seeschiffsregister eingetragen. Für Boote unter 15m gibt es verschiedene Möglichkeiten der Registrierung. Generell ist der Internationale Bootsschein für  Wassersportfahrzeuge (IBS), der vom Deutschen Seglerverband ausgestellt wird, zu empfehlen. Dieses Dokument ist staatlich anerkannt und weltweit gültig. Dieses Papier erleichtert bei Reisen im In- und Ausland den Grenz und Behördenverkehr. Gleichzeitig kann die Nummer des IBS als Kennzeichen für deutsche Binnenwasserstraßen genutzt werden. In diesem Bereich besteht die Verpflichtung für Sportboote mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW (3 PS) und Segelboote mit einer Rumpflänge von mehr als 5,5m ein amtliches Kennzeichen zu tragen. Der Internationale Bootsschein enthält die wichtigsten Daten des Bootes wie Bau-, Motor-, Segel-, Zubehördaten, Funkgerätenummer und wichtige Identitätsmerkmale. Alle diese Angaben werden registriert. Der Internationale Bootsschein kann so eine wichtige Hilfe bei einem Diebstahl oder Verlust des Bootes sein. Daneben gibt es noch den sog. Standerschein, der durch Wassersportvereine ausgestellt wird und zum Fahren unter dem Stander des ausstellenden Clubs berechtigt.

Die CE Klassifizierung gibt Auskunft über die Seetauglichkeit eines Schiffes. Sie basiert auf der EU-Richtlinie 2003/44/EG und gilt für Wasserfahrzeuge, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in der Sport- und Freizeitschifffahrt genutzt werden. Die CE-Kennzeichnung ist kein “Prüf-Siegel“, sondern ein Verwaltungszeichen, das die Freiverkehrsfähigkeit entsprechend gekennzeichneter Industrieerzeugnisse im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt. Die Seetauglichkeit der Sportboote wird in vier Kategorien unterteilt, gekennzeichnet durch Buchstaben, die Wellenhöhen und Windstärken zuzuordnen sind, denen das Wasserfahrzeug gemäß Einordnung des Herstellers bei voller Beladung sicher widerstehen muss. Damit gibt die Klassifizierung dem Bootsführer eine Orientierung, bei welchen Wetterverhältnissen und auf welchen Revieren er das Boot sicher bewegen kann.

Kategorie

Einsatzgebiet

Windstärke
in Bft

Signifikante
Wellenhöhe
in m

Erläuterung

AHochsee> 8> 4Für ausgedehnte Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke über 8 Bft und signifikanten Wellenhöhen über 4 m auftreten können und die diese Boote weitgehend aus eigener Kraft bestehen können, jedoch ausschließlich extremer Wetterverhältnisse (Hurrikans etc.)
BAußerhalb von Küstengewässern<= 8<= 4Für Fahrten außerhalb von Küstengewässern, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 8 und Wellenhöhen bis einschließlich 4 m auftreten können
CKüstennahe Gewässer<= 6<= 2Für Fahrten in küstennahen Gewässern, großen Buchten, Flussmündungen, Seen und Flüssen
DGeschützte Gewässer<= 4<= 0.5Für Fahrten in geschützten küstennahen Gewässern,kleinen Buchten, auf kleinen Seen, Flüssen und Kanälen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 4 und signifikanten Wellenhöhen bis einschließlich 0,3 m und gelegentlich Wellenhöhen von höchstens 0,5 m, beispielsweise aufgrund vorbeifahrender Schiffe, auftreten können

Die Richtlinie gilt für Sportboote, die nach dem 30. September 1995 gebaut worden sind, bzw. erstmals in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen wurden.

Entsprechend der Seesportbootverordnung gehören 4 rote Fallschirmsignale, 4 rote Handfackeln und 2 orange Rauchsignale auf eine Yacht.

An Bord einer Charteryacht muß zumindest ein Crewmitglied im Besitz des Fachkundenachweises (FKN) sein. Das muß nicht unbedingt der Skipper selbst sein. Sollte an Bord der Charteryacht ein Signalpistole cal.4 vorhanden sein, reicht ebenfalls der FKN. Allerdings ist dann darauf zu achten, dass vor Reisebeginn der Vercharterer die Waffenbsitzkarte an den Charterer aushändigt.

Immer wieder taucht die Frage auf, ob der internationale Sportbootführerschein SBF See, der im Ausland (z. B. in Kroatien) erworben wurde, auch für in Deutschland lebende Personen auf deutschen Seewasserstraßen anerkannt wird oder eine Umschreibung in einen deutschen Schein möglich ist. Der im Ausland erworbene SBF hat internationale Gültigkeit, wenn der Erwerber auch seinen Hauptwohnsitz in dem Land hat, in dem der Schein erworben wurde. D.h.: Personen die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, benötigen einen deutschen Sportbootführerschein zum Führen eines Sportbootes auf deutschen Seefahrtsstraßen. Eine Umschreibung ist nicht möglich.