Änderungen bei SBF Binnen und See

Was ändert sich?

  • Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See werden zusammengelegt.
  • Die neue Sportbootverordnung gilt auf dem Rhein für Sportboote von weniger als 15 Metern Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet, auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen: für Sportboote von weniger als 20 Metern Länge gemessen ohne Ruder und Bugspriet, auf den Seeschifffahrtsstraßen: für Sportboote ohne Längenbegrenzung.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann nicht an demselben Tag wiederholt werden. Ein vier-wöchiges Abwarten zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung entfällt.
  • Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann bis eine Woche vor dem Prüfungstermin abgegeben werden.
  • Die Teilprüfungen können zu verschiedenen Zeitpunkten absolviert werden.
  • Das ärztliche Zeugnis – das von jedem Bewerber einzureichen ist – kann vom untersuchenden Arzt dem Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses in einem verschlossenen Umschlag und in Abschrift dem Antragsteller zuzuleitet werden. Alternativ kann der  verschlossenen Umschlag der Ausbildungseinrichtung durch den Kursteilnehmer übergeben werden. Ggf.  kann zusätzlich  die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses oder Gutachtens verlangt werden.
  • Zum Bestehen der Prüfung müssen alle Prüfungsteile innerhalb eines Jahres bestanden werden. Ein bestandener Prüfungsteil ist ein Jahr gültig.

Mit Inkrafttreten der neuen Sportbootführerscheinverordnung am 10.5.2017 geht auch eine Änderung des Fragenkatalogs einher.  Im See-Bereich handelt es sich allerdings nur um begriffliche Anpassungen. Während im Binnen-Bereich zu den begrifflichen Korrekturen auch wenige inhaltliche Änderungen vorgenommen werden.